Schleswig-Hol­stein – des Jägers letztes Halali nach der eigenen Drückjagd. Ein Jagd­leiter war ange­klagt, nachdem er auf seiner Jagd Hunde für die Nach­suche ein­setzte, die nicht ent­spre­chend aus­ge­bildet waren.

Zweck der Nachsuche

Wie der Name bereits sagt, geht es bei einer Nach­suche darum, ver­letztes Wild mit dafür aus­ge­bil­deten Hunden zu suchen, um sie von mög­lichen Schmerzen zu erlösen. Dies stellt eine immense Bedeutung dar, denn der Waidmann hat stets ein großes Interesse daran, dass Wild keinem Leid aus­ge­setzt ist. Um die Chance zu erhöhen, das Tier schnellst­möglich zu finden und um die Zeit der Suche zu ver­kürzen, werden Hunde extra für diese Zwecke aus­ge­bildet. Um grund­sätzlich einen Hund als Jagdhund ein­tragen und führen zu können, muss sich dieser samt seines Hun­de­führers der soge­nannten Jagd­ge­brauchs­hun­de­prüfung unter­ziehen. Und bestehen. In diesem Fall wurde eines der ver­letzten Tiere zu einem sehr späten Zeit­punkt, ein anderes erst am Fol­getag der Drückjagd gefunden.

Recht­mä­ßigkeit des Jagdscheinentzugs

Der Jäger erhob Wider­spruch, das zuständige Gericht wies dies jedoch ab und urteilte gegen den Ange­klagten. Der Entzug sei unter Berufung des Bun­des­jagd­ge­setzes recht­mäßig, da für die Nach­suche auf der Drückjagd keine brauch­baren Jagd­hunde ver­wendet wurden. Eine fach­ge­rechte Nach­suche war demnach zu keiner Zeit gegeben, was ihn in Ver­bindung mit dem Lan­des­jagd­gesetz in Bedrängnis brachte. Dieser Verstoß sei insofern grob zu werten, da durch den Einsatz unaus­ge­bil­deter Hunde zwei ver­letzte Tiere erst viel später bezie­hungs­weise am Fol­getag gefunden werden konnten.

Große Ver­ant­wortung

Das Image der Jäger ist in der heu­tigen Zeit bei vielen Men­schen recht umstritten. Es sei erwähnt, dass die Aus­übung dieser waid­män­ni­schen Passion eine große Ver­ant­wortung mit sich zieht und es viele Gründe gibt, weshalb der Jagd­schein ent­zogen werden kann. So kann eben bereits der Einsatz fal­scher Hunde zum Entzug der Lizenz führen, mag der Waidmann noch so viel Erfahrung, Lei­den­schaft und Herz für seine Sache haben. Oberstes Gebot für den Jäger: immer im Sinne des Wildes und der Natur handeln.