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Im Erbrecht beraten und vertreten wir Sie sowohl präventiv als auch bei streitigen Auseinandersetzungen vor und nach Eintritt des Erbfalles. Wir sind Ihre langjährig erfahrenen und kompetenten Ansprechpartner in allen erbrechtlichen und erbschaftsteuerlichen Angelegenheiten. Zur Vermeidung erbrechtlicher Streitigkeiten bieten wir Ihnen spezialisierte anwaltliche Beratung im Rahmen der inhaltlichen und formellen Abfassung letztwilliger Verfügungen. Fehlt eine testamentarische oder erbvertragliche Regelung, tritt gesetzliche Erbfolge ein. In diesem Fall stehen wir Ihnen im Zuge der Feststellung der Erbberechtigung sowie des Bestehens etwaiger Pflichtteilsansprüche oder Vermächtnisse zur Verfügung. Auch unterstützen wir im Zusammenhang mit der Auseinandersetzung des Nachlasses bei Erbengemeinschaften.
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Vermächtnisse zur Verfügung. Auch unterstützen wir im Zusammenhang mit der Auseinandersetzung des Nachlasses bei Erbengemeinschaften.
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