WEDE­GÄRTNER RECHTSANWÄLTE 

ANWALT FÜR ARBEITSRECHT IN MELLE

WEDE­GÄRTNER RECHTSANWÄLTE 
ANWALT FÜR ARBEITS­RECHT IN MELLE 

< Home > Rechts­ge­biete > Arbeitsrecht

UNSER LEIS­TUNGS­AN­GEBOT IM ARBEITSRECHT
Wir begleiten Unter­nehmen, Arbeit­nehmer sowie lei­tende Ange­stellte und Geschäfts­führer in allen Bereichen des Arbeits­rechts, außer­ge­richtlich und auch bun­desweit in allen Instanzen vor den Arbeits­ge­richten. Drei Fach­an­wälte für Arbeits­recht in einer Kanzlei finden Sie in Melle nur bei uns. Rechts­anwalt Wede­gärtner ist seit mehr als 15 Jahren als Fach­anwalt für Arbeits­recht außer­ge­richtlich und gerichtlich tätig. Gleiches gilt für Rechts­anwalt und Fach­anwalt Jürgen Ostendorf. Auch Rechts­anwalt Ralf Bußmann verfügt über die Qua­li­fi­kation eines Fach­an­walts für Arbeits­recht. Die arbeits­recht­liche Beratung gehört deshalb zu unseren Kern­kom­pe­tenzen. Hier kennen wir uns besonders gut aus und haben lang­jährige prak­tische Erfahrung. 
Arbeitgeber 
Arbeitnehmer 

ARBEITSVERTRÄGE

Arbeits­ver­träge sind die Basis eines jeden Arbeits­ver­hält­nisses. Ein rechts­sicher for­mu­lierter Arbeits­vertrag kann helfen, spätere Aus­ein­an­der­set­zungen zu ver­meiden. Vor dem Abschluss eines Arbeits­ver­trages ist es ratsam, diesen durch spe­zia­li­sierte Anwälte prüfen zu lassen. Dies gilt ins­be­sondere bei der Ver­wendung vor­for­mu­lierter Ver­träge. Auch die Neu­ge­staltung oder Änderung eines Arbeits­ver­trages sollte recht­licher Prüfung unter­zogen werden, um die Gefahr zu ver­meiden, unwirksame oder lücken­hafte Ver­träge abzuschließen. 

KÜNDIGUNGSSCHUTZVERFAHREN

Sie haben eine Kün­digung von Ihrem Arbeit­geber erhalten oder möchten bzw. müssen sich von einem Arbeit­nehmer trennen? Kün­di­gungen von Arbeits­ver­hält­nissen stellen die wohl häu­figste Ursache arbeits­recht­licher Strei­tig­keiten und Gerichts­ver­fahren dar. Wir beraten Sie hierzu auf beiden Seiten des Arbeits­ver­hält­nisses begonnen mit dem Aus­spruch bzw. dem Erhalt der Kün­digung, der Kla­ge­er­hebung und der dabei ein­zu­hal­tenden Frist, der Abwehr von Kün­di­gungs­schutz­klagen bis hin zu mög­lichen Ver­hand­lungen über Abfindungen. 

KÜNDIGUNGEN

Der Aus­spruch einer Kün­digung erfordert die Wahrung bestimmter For­malien und Abläufe. Lassen Sie sich von uns umfassend über die Prüfung der Kün­di­gungs­vor­rau­set­zungen beraten. Gern prüfen wir die Wirk­samkeit von Kün­di­gungen und sind bei der Erstellung rechts­si­cherer Kün­di­gungs­schreiben behilflich. 

AUFHEBUNGSVERTRÄGE

Soll eine ein­ver­nehm­liche Been­digung des Arbeits­ver­hält­nisses erfolgen, kann der Abschluss eines Auf­he­bungs­ver­trages in Betracht kommen. Wenn Sie als Arbeit­nehmer jedoch noch keine Anschluss­be­schäf­tigung haben, können sich aus dem Abschluss eines Auf­he­bungs­ver­trags erheb­liche Nach­teile ergeben, z.B. die Ver­hängung einer Sperrzeit beim ALG-I-Bezug oder das Ruhen des Arbeits­lo­sen­geld­an­spruchs. Wir beraten Sie vor Abschluss eines Auf­he­bungs­ver­trages über die Folgen einer solchen Ver­ein­barung und setzen Ihre Inter­essen bei Ver­hand­lungen mit Ihrem Arbeit­geber best­möglich durch 

AUFHEBUNGSVERTRÄGE

Sind sich Arbeit­geber und Arbeit­nehmer einig, dass sie das Arbeits­ver­hältnis beenden wollen, kommt der Abschluss eines Auf­he­bungs­ver­trages in Betracht. Darin kann das Ende des Arbeits­ver­hält­nisses zu einem bestimmten Zeit­punkt, sowie ggf. die Zahlung einer Abfindung geregelt werden. Außerdem werden häufig weitere Ansprüche geklärt (rest­liches Arbeits­entgelt, Urlaub, Urlaubs­ab­geltung, Frei­stellung, Arbeits­zeugnis, etc.). Wir beraten Sie umfassend bei der rechts­si­cheren Erstellung und Prüfung von Aufhebungsverträgen. 

TEILZEIT UND BEFRISTUNG

Grund­sätzlich hat jeder Arbeit­nehmer einen Anspruch auf Teil­zeit­arbeit. Wir beraten Sie sowohl bezüglich der Vor­aus­set­zungen auf Seiten des Arbeit­nehmers als auch bezüglich der Rechte des Arbeit­gebers mit einem ent­spre­chenden Antrag eines Arbeit­nehmers umzu­gehen. Auch kennen wir sämt­liche recht­lichen Pro­bleme, die sich in Fällen befris­teter Arbeits­ver­hält­nisse ergeben können, ange­fangen mit der Mög­lichkeit, ein Arbeits­ver­hältnis befristen zu können bis hin zum mög­lichen Übergang in ein unbe­fris­tetes Arbeitsverhältnis. 

ARBEITSZEUGNISSE

Ein Arbeits­zeugnis gibt Aus­kunft über Art und Dauer der aus­ge­übten Tätig­keiten, über die Leis­tungen und Kennt­nisse sowie über das Ver­halten des Arbeit­nehmers. Wir kennen die For­mu­lie­rungen, die die Benotung des Arbeit­nehmers wie­der­geben und setzen die Ansprüche beider Par­teien des Arbeits­ver­hält­nisses im Zusam­menhang mit dem Arbeits­ver­hältnis sowohl außer­ge­richtlich als auch gerichtlich durch. 

ÜBERSTUNDENVERGÜTUNG

Die Recht­spre­chung billigt Arbeit­nehmern in aller Regel einen Anspruch auf Ver­gütung geleis­teter Über­stunden zu, sei es in Form von Bezahlung oder Anrechnung auf die reguläre Arbeitszeit. Sie streiten über die Ver­gütung oder Abgeltung geleis­teter Mehr­arbeit? Wenden Sie sich an uns. 

BETRIEBSÜBERGANG

Wird ein Unter­nehmen ver­äußert oder wechselt aus anderen Gründen der Inhaber ist dies sowohl für den Arbeit­geber als auch für die Arbeit­nehmer mit weit­rei­chenden recht­lichen Kon­se­quenzen ver­bunden. Wir wissen, wann ein Betriebs­übergang im Sinne des Gesetzes und beraten Arbeit­geber und Arbeit­nehmer vor, bei und nach dem Über­tra­gungs­prozess zu sämt­lichen Fragen im Zusam­menhang mit dem Übergang der Arbeitsverhältnisse. 

MUTTERSCHUTZ, ELTERNZEIT UND ELTERNGELD

Der Gesetz­geber schützt wer­dende Mütter und frisch geba­ckene Eltern im Rahmen Ihres Arbeits­ver­hält­nisses auf viel­fältige Weise, zum Teil auto­ma­tisch, zum Teil erst auf ihren ent­spre­chenden Antrag hin. Es ist daher wichtig, dass beide Eltern­teile Ihre Rechte, die sich aus der Schwan­ger­schaft bzw. Geburt bezogen auf das Arbeits­ver­hältnis ergeben kennen und nöti­gen­falls geltend machen. Wir stehen Ihnen für alle Fragen in diesem Zusam­menhang als kom­pe­tenter Ansprech­partner zur Verfügung. 

ABMAHNUNG UND VERSETZUNG

Sie haben als Arbeit­nehmer eine Abmahnung erhalten oder möchten ein bestimmtes Ver­halten Ihres Arbeit­nehmers abmahnen? Lassen Sie sich durch unsere Fach­an­wälte für Arbeits­recht zu den Vor­aus­set­zungen und Kon­se­quenzen einer arbeits­recht­lichen Abmahnung beraten, eine erhaltene Abmahnung prüfen oder eine noch aus­zu­spre­chende durch uns erstellen. Selbst­ver­ständlich umfasst unsere Expertise auch den gesamten Bereich der Ver­setzung im Arbeitsverhältnis. 

LOHN- UND GEHALTSKLAGEN

Sie haben gear­beitet, erhalten aber von Ihrem Arbeit­geber nicht den (voll­stän­digen) Lohn? Ihr Arbeit­nehmer ver­langt Lohn, der ihm aus Ihrer Sicht nicht zu steht? Beauf­tragen Sie uns mit der außer­ge­richt­lichen und/oder gericht­lichen Gel­tend­ma­chung bzw. Abwehr sämt­licher Ansprüche im Zusam­menhang mit der ver­ein­barten Ver­gütung sowie not­falls mit deren zwangs­weiser Durch­setzung. Gleiches gilt selbst­ver­ständlich bezogen auf gege­be­nen­falls ver­ein­barte Ansprüche auf Zahlung einer Gra­ti­fi­kation oder Prämie. 

< Home > Rechts­ge­biete > Arbeitsrecht

UNSER LEIS­TUNGS­AN­GEBOT IM ARBEITSRECHT
Wir begleiten Unter­nehmen, Arbeit­nehmer sowie lei­tende Ange­stellte und Geschäfts­führer in allen Bereichen des Arbeits­rechts, außer­ge­richtlich und auch bun­desweit in allen Instanzen vor den Arbeits­ge­richten. Drei Fach­an­wälte für Arbeits­recht in einer Kanzlei finden Sie in Melle nur bei uns. Rechts­anwalt Wede­gärtner ist seit mehr als 15 Jahren als Fach­anwalt für Arbeits­recht außer­ge­richtlich und gerichtlich tätig. Gleiches gilt für Rechts­anwalt und Fach­anwalt Jürgen Ostendorf. Auch Rechts­anwalt Ralf Bußmann verfügt über die Qua­li­fi­kation eines Fach­an­walts für Arbeits­recht. Die arbeits­recht­liche Beratung gehört deshalb zu unseren Kern­kom­pe­tenzen. Hier kennen wir uns besonders gut aus und haben lang­jährige prak­tische Erfahrung. 
Arbeitgeber 

ARBEITSVERTRÄGE

Arbeits­ver­träge sind die Basis eines jeden Arbeits­ver­hält­nisses. Ein rechts­sicher for­mu­lierter Arbeits­vertrag kann helfen, spätere Aus­ein­an­der­set­zungen zu ver­meiden. Vor dem Abschluss eines Arbeits­ver­trages ist es ratsam, diesen durch spe­zia­li­sierte Anwälte prüfen zu lassen. Dies gilt ins­be­sondere bei der Ver­wendung vor­for­mu­lierter Ver­träge. Auch die Neu­ge­staltung oder Änderung eines Arbeits­ver­trages sollte recht­licher Prüfung unter­zogen werden, um die Gefahr zu ver­meiden, unwirksame oder lücken­hafte Ver­träge abzuschließen. 

KÜNDIGUNGEN

Der Aus­spruch einer Kün­digung erfordert die Wahrung bestimmter For­malien und Abläufe. Lassen Sie sich von uns umfassend über die Prüfung der Kün­di­gungs­vor­rau­set­zungen beraten. Gern prüfen wir die Wirk­samkeit von Kün­di­gungen und sind bei der Erstellung rechts­si­cherer Kün­di­gungs­schreiben behilflich. 

AUFHEBUNGSVERTRÄGE

Sind sich Arbeit­geber und Arbeit­nehmer einig, dass sie das Arbeits­ver­hältnis beenden wollen, kommt der Abschluss eines Auf­he­bungs­ver­trages in Betracht. Darin kann das Ende des Arbeits­ver­hält­nisses zu einem bestimmten Zeit­punkt, sowie ggf. die Zahlung einer Abfindung geregelt werden. Außerdem werden häufig weitere Ansprüche geklärt (rest­liches Arbeits­entgelt, Urlaub, Urlaubs­ab­geltung, Frei­stellung, Arbeits­zeugnis, etc.). Wir beraten Sie umfassend bei der rechts­si­cheren Erstellung und Prüfung von Aufhebungsverträgen. 

ARBEITSZEUGNIS

Ein Arbeits­zeugnis gibt Aus­kunft über Art und Dauer der aus­ge­übten Tätig­keiten, über die Leis­tungen und Kennt­nisse sowie über das Ver­halten des Arbeit­nehmers. Wir kennen die For­mu­lie­rungen, die die Benotung des Arbeit­nehmers wie­der­geben und setzen die Ansprüche beider Par­teien des Arbeits­ver­hält­nisses im Zusam­menhang mit dem Arbeits­ver­hältnis sowohl außer­ge­richtlich als auch gerichtlich durch. 

BETRIEBSÜBERGANG

Wird ein Unter­nehmen ver­äußert oder wechselt aus anderen Gründen der Inhaber ist dies sowohl für den Arbeit­geber als auch für die Arbeit­nehmer mit weit­rei­chenden recht­lichen Kon­se­quenzen ver­bunden. Wir wissen, wann ein Betriebs­übergang im Sinne des Gesetzes und beraten Arbeit­geber und Arbeit­nehmer vor, bei und nach dem Über­tra­gungs­prozess zu sämt­lichen Fragen im Zusam­menhang mit dem Übergang der Arbeitsverhältnisse. 

ABMAHNUNG UND VERSETZUNG

Sie haben als Arbeit­nehmer eine Abmahnung erhalten oder möchten ein bestimmtes Ver­halten Ihres Arbeit­nehmers abmahnen? Lassen Sie sich durch unsere Fach­an­wälte für Arbeits­recht zu den Vor­aus­set­zungen und Kon­se­quenzen einer arbeits­recht­lichen Abmahnung beraten, eine erhaltene Abmahnung prüfen oder eine noch aus­zu­spre­chende durch uns erstellen. Selbst­ver­ständlich umfasst unsere Expertise auch den gesamten Bereich der Ver­setzung im Arbeitsverhältnis. 
Arbeitnehmer 

KÜNDIGUNGSSCHUTZVERFAHREN

Sie haben eine Kün­digung von Ihrem Arbeit­geber erhalten oder möchten bzw. müssen sich von einem Arbeit­nehmer trennen? Kün­di­gungen von Arbeits­ver­hält­nissen stellen die wohl häu­figste Ursache arbeits­recht­licher Strei­tig­keiten und Gerichts­ver­fahren dar. Wir beraten Sie hierzu auf beiden Seiten des Arbeits­ver­hält­nisses begonnen mit dem Aus­spruch bzw. dem Erhalt der Kün­digung, der Kla­ge­er­hebung und der dabei ein­zu­hal­tenden Frist, der Abwehr von Kün­di­gungs­schutz­klagen bis hin zu mög­lichen Ver­hand­lungen über Abfindungen. 

AUFHEBUNGSVERFAHREN

Soll eine ein­ver­nehm­liche Been­digung des Arbeits­ver­hält­nisses erfolgen, kann der Abschluss eines Auf­he­bungs­ver­trages in Betracht kommen. Wenn Sie als Arbeit­nehmer jedoch noch keine Anschluss­be­schäf­tigung haben, können sich aus dem Abschluss eines Auf­he­bungs­ver­trags erheb­liche Nach­teile ergeben, z.B. die Ver­hängung einer Sperrzeit beim ALG-I-Bezug oder das Ruhen des Arbeits­lo­sen­geld­an­spruchs. Wir beraten Sie vor Abschluss eines Auf­he­bungs­ver­trages über die Folgen einer solchen Ver­ein­barung und setzen Ihre Inter­essen bei Ver­hand­lungen mit Ihrem Arbeit­geber best­möglich durch 

TEILZEIT UND BEFRISTUNG

Grund­sätzlich hat jeder Arbeit­nehmer einen Anspruch auf Teil­zeit­arbeit. Wir beraten Sie sowohl bezüglich der Vor­aus­set­zungen auf Seiten des Arbeit­nehmers als auch bezüglich der Rechte des Arbeit­gebers mit einem ent­spre­chenden Antrag eines Arbeit­nehmers umzu­gehen. Auch kennen wir sämt­liche recht­lichen Pro­bleme, die sich in Fällen befris­teter Arbeits­ver­hält­nisse ergeben können, ange­fangen mit der Mög­lichkeit, ein Arbeits­ver­hältnis befristen zu können bis hin zum mög­lichen Übergang in ein unbe­fris­tetes Arbeitsverhältnis. 

ÜBERSTUNDENVERGÜTUNG

Die Recht­spre­chung billigt Arbeit­nehmern in aller Regel einen Anspruch auf Ver­gütung geleis­teter Über­stunden zu, sei es in Form von Bezahlung oder Anrechnung auf die reguläre Arbeitszeit. Sie streiten über die Ver­gütung oder Abgeltung geleis­teter Mehr­arbeit? Wenden Sie sich an uns. 

MUTTERSCHUTZ, ELTERNZEIT UND ELTERNGELD

Der Gesetz­geber schützt wer­dende Mütter und frisch geba­ckene Eltern im Rahmen Ihres Arbeits­ver­hält­nisses auf viel­fältige Weise, zum Teil auto­ma­tisch, zum Teil erst auf ihren ent­spre­chenden Antrag hin. Es ist daher wichtig, dass beide Eltern­teile Ihre Rechte, die sich aus der
Schwan­ger­schaft bzw. Geburt bezogen auf das Arbeits­ver­hältnis ergeben kennen und nöti­gen­falls geltend machen. Wir stehen Ihnen für alle Fragen in diesem Zusam­menhang als kom­pe­tenter Ansprech­partner zur Verfügung. 

LOHN- UND GEHALTSKLAGEN

Sie haben gear­beitet, erhalten aber von Ihrem Arbeit­geber nicht den (voll­stän­digen) Lohn? Ihr Arbeit­nehmer ver­langt Lohn, der ihm aus Ihrer Sicht nicht zu steht? Beauf­tragen Sie uns mit der außer­ge­richt­lichen und/oder gericht­lichen Gel­tend­ma­chung bzw. Abwehr sämt­licher Ansprüche im Zusam­menhang mit der ver­ein­barten Ver­gütung sowie not­falls mit deren zwangs­weiser Durch­setzung. Gleiches gilt selbst­ver­ständlich bezogen auf gege­be­nen­falls ver­ein­barte Ansprüche auf Zahlung einer Gra­ti­fi­kation oder Prämie. 

Ansprech­partner

PHILIPP WEDEGÄRTNER 
RECHTSANWALT 
Fach­anwalt für: 
Arbeits­recht |Fami­li­en­recht Ver­kehrs­recht
JÜRGEN OSTENDORF 
RECHTSANWALT 
Fach­anwalt für: 
Arbeits­recht | Familienrecht 
Wei­terer Tätigkeitsschwerpunkt: 
Mietrecht 
RALF BUßMANN LL.M.
RECHTSANWALT 
Fach­anwalt für:
Arbeits­recht | Straf­recht | Verkehrsrecht 

Sprechen Sie uns an

ARBEITS­RECHT

PHILIPP WEDEGÄRTNER 
RECHTSANWALT 
Fach­anwalt für: 
Arbeits­recht |Fami­li­en­recht Ver­kehrs­recht
JÜRGEN OSTENDORF 
RECHTSANWALT 
Fach­anwalt für: 
Arbeits­recht | Familienrecht 
Wei­terer Tätigkeitsschwerpunkt: 
Mietrecht 
RALF BUßMANN LL.M.
RECHTSANWALT 
Fach­anwalt für: 
Arbeits­recht | Straf­recht | Verkehrsrecht 

WEDE­GÄRTNER RECHTSANWÄLTE