WEDEGÄRTNER RECHTSANWÄLTE
ANWALT FÜR ARBEITSRECHT IN MELLE
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< Home > Rechtsgebiete > Arbeitsrecht
UNSER LEISTUNGSANGEBOT IM ARBEITSRECHT:
Wir begleiten Sie in allen Bereichen des Arbeitsrechts – außergerichtlich und bundesweit auch vor den Arbeitsgerichten durch sämtliche Instanzen. Rechtsanwalt Wedegärtner ist seit mehr als 15 Jahren als Fachanwalt für Arbeitsrecht außergerichtlich und gerichtlich tätig. Rechtsanwältin Petermann hat schon während ihrer Referendariatszeit einen Schwerpunkt auf das Arbeitsrecht gelegt und ist von Beginn ihrer Tätigkeit als Rechtsanwältin an intensiv im Arbeitsrecht tätig. Die arbeitsrechtliche Beratung gehört deshalb zu unseren Kernkompetenzen. Hier kennen wir uns besonders gut aus und haben langjährige praktische Erfahrung. Gleiches gilt für die Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht Hansgert Leihener und Jürgen Ostendorf.
ARBEITGEBER
Arbeitgeber
Arbeitnehmer

ARBEITSVERTRÄGE
Arbeitsverträge sind die Basis eines jeden Arbeitsverhältnisses. Ein rechtssicher formulierter Arbeitsvertrag kann helfen, spätere Auseinandersetzungen zu vermeiden. Vor dem Abschluss eines Arbeitsvertrages ist es ratsam, diesen durch spezialisierte Anwälte prüfen zu lassen. Dies gilt insbesondere bei der Verwendung vorformulierter Verträge. Auch die Neugestaltung oder Änderung eines Arbeitsvertrages sollte rechtlicher Prüfung unterzogen werden, um die Gefahr zu vermeiden, unwirksame oder lückenhafte Verträge abzuschließen.

KÜNDIGUNGSSCHUTZVERFAHREN

KÜNDIGUNGEN
Der Ausspruch einer Kündigung erfordert die Wahrung bestimmter Formalien und Abläufe. Lassen Sie sich von uns umfassend über die Prüfung der Kündigungsvorrausetzungen beraten. Gern prüfen wir die Wirksamkeit von Kündigungen und sind bei der Erstellung rechtssicherer Kündigungsschreiben behilflich.

AUFHEBUNGSVERTRÄGE
Soll eine einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses erfolgen, kann der Abschluss eines Aufhebungsvertrages in Betracht kommen. Wenn Sie als Arbeitnehmer jedoch noch keine Anschlussbeschäftigung haben, können sich aus dem Abschluss eines Aufhebungsvertrags erhebliche Nachteile ergeben, z.B. die Verhängung einer Sperrzeit beim ALG-I-Bezug oder das Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs. Wir beraten Sie vor Abschluss eines Aufhebungsvertrages über die Folgen einer solchen Vereinbarung und setzen Ihre Interessen bei Verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber bestmöglich durch

AUFHEBUNGSVERTRÄGE
Sind sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer einig, dass sie das Arbeitsverhältnis beenden wollen, kommt der Abschluss eines Aufhebungsvertrages in Betracht. Darin kann das Ende des Arbeitsverhältnisses zu einem bestimmten Zeitpunkt, sowie ggf. die Zahlung einer Abfindung geregelt werden. Außerdem werden häufig weitere Ansprüche geklärt (restliches Arbeitsentgelt, Urlaub, Urlaubsabgeltung, Freistellung, Arbeitszeugnis, etc.). Wir beraten Sie umfassend bei der rechtssicheren Erstellung und Prüfung von Aufhebungsverträgen.

TEILZEITANSPRÜCHE

ARBEITSZEUGNISSE

ÜBERSTUNDENVERGÜTUNG

BETRIEBSÜBERGANG

GRATIFIKATIONEN UND PRÄMIEN

ABMAHNUNG UND VERSETZUNG

LOHN- UND GEHALTSKLAGEN



MUTTERSCHUTZ UND ELTERNZEIT



BEFRISTUNG UND TEILZEIT
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Wir begleiten Sie in allen Bereichen des Arbeitsrechts – außergerichtlich und bundesweit auch vor den Arbeitsgerichten durch sämtliche Instanzen. Rechtsanwalt Wedegärtner ist seit mehr als 15 Jahren als Fachanwalt für Arbeitsrecht außergerichtlich und gerichtlich tätig. Rechtsanwältin Petermann hat schon während ihrer Referendariatszeit einen Schwerpunkt auf das Arbeitsrecht gelegt und ist von Beginn ihrer Tätigkeit als Rechtsanwältin an intensiv im Arbeitsrecht tätig. Die arbeitsrechtliche Beratung gehört deshalb zu unseren Kernkompetenzen. Hier kennen wir uns besonders gut aus und haben langjährige praktische Erfahrung. Gleiches gilt für die Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht Hansgert Leihener und Jürgen Ostendorf.
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Arbeitsverträge sind die Basis eines jeden Arbeitsverhältnisses. Ein rechtssicher formulierter Arbeitsvertrag kann helfen, spätere Auseinandersetzungen zu vermeiden. Vor dem Abschluss eines Arbeitsvertrages ist es ratsam, diesen durch spezialisierte Anwälte prüfen zu lassen. Dies gilt insbesondere bei der Verwendung vorformulierter Verträge. Auch die Neugestaltung oder Änderung eines Arbeitsvertrages sollte rechtlicher Prüfung unterzogen werden, um die Gefahr zu vermeiden, unwirksame oder lückenhafte Verträge abzuschließen.

KÜNDIGUNGEN
Der Ausspruch einer Kündigung erfordert die Wahrung bestimmter Formalien und Abläufe. Lassen Sie sich von uns umfassend über die Prüfung der Kündigungsvorrausetzungen beraten. Gern prüfen wir die Wirksamkeit von Kündigungen und sind bei der Erstellung rechtssicherer Kündigungsschreiben behilflich.

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Sind sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer einig, dass sie das Arbeitsverhältnis beenden wollen, kommt der Abschluss eines Aufhebungsvertrages in Betracht. Darin kann das Ende des Arbeitsverhältnisses zu einem bestimmten Zeitpunkt, sowie ggf. die Zahlung einer Abfindung geregelt werden. Außerdem werden häufig weitere Ansprüche geklärt (restliches Arbeitsentgelt, Urlaub, Urlaubsabgeltung, Freistellung, Arbeitszeugnis, etc.). Wir beraten Sie umfassend bei der rechtssicheren Erstellung und Prüfung von Aufhebungsverträgen.

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Fachanwalt für:
Arbeitsrecht |Familienrecht | Verkehrsrecht
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