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ANWALT FÜR FAMILIENRECHT IN MELLE

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ANWALT FÜR FAMI­LI­EN­RECHT IN MELLE

< Home > Rechts­ge­biete > Familienrecht

UNSER LEIS­TUNGS­AN­GEBOT IM FAMILIENRECHT
Das Fami­li­en­recht ist ein umfang­reiches und kom­pli­ziertes Rechts­gebiet mit gesetz­lichen Bestim­mungen, die sich häufig ändern. Außerdem zeichnet sich das Fami­li­en­recht in über­durch­schnitt­lichem Maße durch eine sich ständig fort­ent­wi­ckelnde Recht­spre­chung aus. Bei der Bear­beitung fami­li­en­recht­licher Mandate sind starke Bezüge zu wei­teren Rechts­ge­bieten wie dem Steuer‑, Unter­nehmens- und Erbrecht zu berücksichtigen.

Rechts­anwalt Wede­gärtner ist mehr als 20 Jahren hoch spe­zia­li­siert auf dem Gebiet des Fami­li­en­rechts tätig. Die Berech­tigung zur Führung des Titels „Fach­anwalt für Fami­li­en­recht“ wurde ihm bereits im Jahr 2000 ver­liehen, kurz nach Ein­führung dieses Fach­an­walts­titels. Seitdem hat er weit mehr als tausend Fälle im Fami­li­en­recht bearbeitet.

Ziel unserer Tätigkeit im Tren­nungs- und Schei­dungsfall ist es, eine ein­ver­nehm­liche und außer­ge­richt­liche Klärung her­bei­zu­führen, wodurch Sie Zeit, Geld und Nerven sparen. In den­je­nigen Fällen, in denen dieses Ziel nicht umge­setzt werden kann, ver­treten wir Ihre Inter­essen kon­se­quent und mit Nach­druck auch gerichtlich. 

Familienrecht 

EHEVERTRÄGE UND FOLGEVEREINBARUNGEN

  • Gestaltung von Eheverträgen
  • Prüfung der Wirk­samkeit von Ehe­ver­trägen sowie deren Anfechtung
  • Gestaltung von Tren­nungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung
  • Erstellung von Vorsorgevollmachten
  • Erstellung von Voll­machten zur Absi­cherung der elter­lichen Sorge

SORGERECHT

  • Sor­ge­recht
  • Umgangs­recht
  • Auf­ent­halts­be­stim­mungs­recht
  • Wech­sel­modell
  • rea­lis­tische Ein­schätzung der Konflikte
  • Erar­beitung einer umfas­senden Gesamtstrategie
  • Ver­meidung von lang­jäh­rigen Verfahren.

TRENNUNG UND SCHEIDUNG

  • recht­liche Begleitung in der Trennungsphase
  • deutsch­land­weite gericht­liche Ver­tretung im Scheidungsverfahren
  • Online-Schei­dungen
  • Berechnung und außer­ge­richt­liche und gericht­liche Durch­setzung von Zugewinnausgleichsansprüchen
  • Unter­neh­mer­ehe­schei­dungen, dabei ins­be­sondere Koope­ration mit Steu­er­be­ratern und Wirtschaftsprüfern

VERMÖGENSAUSEINANDERSETZUNG

  • außer­ge­richt­liche und gericht­liche Berechnung und Durch­setzung von Zugewinnausgleichsansprüchen,
  • Beratung und Begleitung bei der Auf­teilung von Immobilien,
  • Durch­führung von und Begleitung bei Teilungsversteigerungen,
  • Aus­ein­an­der­setzung gemein­samer Schulden,
  • Gel­tend­ma­chung von Gesamtschuldnerausgleichsansprüchen,
  • Rück­ab­wick­lungen von Zuwen­dungen und Schenkungen.

UNTERHALTSRECHT

Deutsch­land­weite außer­ge­richt­liche und gericht­liche Durch­setzung sowie Abwehr von
  • Kin­des­un­ter­halts­an­sprüchen
  • Tren­nungs­un­ter­halts­an­sprüchen
  • nach­ehe­lichen Unterhaltsansprüchen
  • Unter­halts­an­sprüchen nicht­ehe­licher Mütter
  • Eltern­un­ter­halts­an­sprüchen

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UNSER LEIS­TUNGS­AN­GEBOT IM FAMILIENRECHT
Das Fami­li­en­recht ist ein umfang­reiches und kom­pli­ziertes Rechts­gebiet mit gesetz­lichen Bestim­mungen, die sich häufig ändern. Außerdem zeichnet sich das Fami­li­en­recht in über­durch­schnitt­lichem Maße durch eine sich ständig fort­ent­wi­ckelnde Recht­spre­chung aus. Bei der Bear­beitung fami­li­en­recht­licher Mandate sind starke Bezüge zu wei­teren Rechts­ge­bieten wie dem Steuer‑, Unter­nehmens- und Erbrecht zu berücksichtigen.

Rechts­anwalt Wede­gärtner ist mehr als 20 Jahren hoch spe­zia­li­siert auf dem Gebiet des Fami­li­en­rechts tätig. Die Berech­tigung zur Führung des Titels „Fach­anwalt für Fami­li­en­recht“ wurde ihm bereits im Jahr 2000 ver­liehen, kurz nach Ein­führung dieses Fach­an­walts­titels. Seitdem hat er weit mehr als tausend Fälle im Fami­li­en­recht bearbeitet.

Ziel unserer Tätigkeit im Tren­nungs- und Schei­dungsfall ist es, eine ein­ver­nehm­liche und außer­ge­richt­liche Klärung her­bei­zu­führen, wodurch Sie Zeit, Geld und Nerven sparen. In den­je­nigen Fällen, in denen dieses Ziel nicht umge­setzt werden kann, ver­treten wir Ihre Inter­essen kon­se­quent und mit Nach­druck auch gerichtlich. 

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  • Gestaltung von Eheverträgen
  • Prüfung der Wirk­samkeit von Ehe­ver­trägen sowie deren Anfechtung
  • Gestaltung von Tren­nungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung
  • Erstellung von Vorsorgevollmachten
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  • Aus­ein­an­der­setzung gemein­samer Schulden,
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