Verein
Im Leben von Vereinen ist die Mitwirkung der Notarin unerlässlich. Dies beginnt bei der Gründung: Die Erstanmeldung eines Vereins zum Vereinsregister muss notariell beglaubigt werden. Auch bei Änderungen der Satzung oder im Vorstand oder bei der Vereinsauflösung ist die notarielle Beglaubigung gesetzlich vorgeschrieben.
Alle Anmeldungen zum Vereinsregister erfordern, dass die Notarin die Unterschriften der anmeldenden Personen unter der Anmeldung beglaubigt. Hierzu ist das persönliche Erscheinen bei der Notarin notwendig.
Zu unterschreiben ist jede Vereinsregisteranmeldung im Grundsatz von den Vorstandsmitgliedern in vertretungsberechtigter Zahl. Entscheidend ist hierbei die Satzung des jeweiligen Vereins. Sieht diese also zum Beispiel vor, dass der Verein von jeweils zwei Vorstandmitgliedern gemeinsam vertreten wird, so muss auch eine Vereinsregisteranmeldung von zwei Mitgliedern des Vorstands unterzeichnet werden.
Die Anmeldung kann von Ihnen selbst gefertigt werden oder wir übernehmen dies für Sie.
Infomaterial
Online-Formulare
Wir möchten Ihr Anliegen schnell und rechtssicher umsetzen. Hierfür benötigen wir einige Angaben von Ihnen. Nutzen Sie hierfür am besten unsere Formulare. Dadurch ist sichergestellt, dass wir alle erforderlichen Daten erhalten. Offene Fragen können wir gerne telefonisch oder in einem Besprechungstermin klären.
Ansprechpartner
Verena Petermann
Rechtsanwältin und Notarin
Kristina Holmgrein
Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte
Leitung Notarbereich
Michelle Gunst
Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte
Notarbereich