Anwalt für Arbeitsrecht in Melle
Wir begleiten Unternehmen, Arbeitnehmer sowie leitende Angestellte und Geschäftsführer in allen Bereichen des Arbeitsrechts, außergerichtlich und auch bundesweit in allen Instanzen vor den Arbeitsgerichten. Drei Fachanwälte für Arbeitsrecht in einer Kanzlei finden Sie in Melle nur bei uns.
Rechtsanwalt Wedegärtner ist seit mehr als 15 Jahren als Fachanwalt für Arbeitsrecht außergerichtlich und gerichtlich tätig. Gleiches gilt für Rechtsanwalt und Fachanwalt Jürgen Ostendorf. Auch Rechtsanwalt Ralf Bußmann verfügt über die Qualifikation eines Fachanwalts für Arbeitsrecht. Die arbeitsrechtliche Beratung gehört deshalb zu unseren Kernkompetenzen. Hier kennen wir uns besonders gut aus und haben langjährige praktische Erfahrung.
Arbeitsverträge sind die Basis eines jeden Arbeitsverhältnisses. Ein rechtssicher formulierter Arbeitsvertrag kann helfen, spätere Auseinandersetzungen zu vermeiden. Vor dem Abschluss eines Arbeitsvertrages ist es ratsam, diesen durch spezialisierte Anwälte prüfen zu lassen. Dies gilt insbesondere bei der Verwendung vorformulierter Verträge. Auch die Neugestaltung oder Änderung eines Arbeitsvertrages sollte rechtlicher Prüfung unterzogen werden, um die Gefahr zu vermeiden, unwirksame oder lückenhafte Verträge abzuschließen.
Kündigungen
Der Ausspruch einer Kündigung erfordert die Wahrung bestimmter Formalien und Abläufe. Lassen Sie sich von uns umfassend über die Prüfung der Kündigungsvorrausetzungen beraten. Gern prüfen wir die Wirksamkeit von Kündigungen und sind bei der Erstellung rechtssicherer Kündigungsschreiben behilflich.
Aufhebungsverträge
Sind sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer einig, dass sie das Arbeitsverhältnis beenden wollen, kommt der Abschluss eines Aufhebungsvertrages in Betracht. Darin kann das Ende des Arbeitsverhältnisses zu einem bestimmten Zeitpunkt, sowie ggf. die Zahlung einer Abfindung geregelt werden. Außerdem werden häufig weitere Ansprüche geklärt (restliches Arbeitsentgelt, Urlaub, Urlaubsabgeltung, Freistellung, Arbeitszeugnis, etc.). Wir beraten Sie umfassend bei der rechtssicheren Erstellung und Prüfung von Aufhebungsverträgen.
Arbeitszeugnisse
Sind sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer einig, dass sie das Arbeitsverhältnis beenden wollen, kommt der Abschluss eines Aufhebungsvertrages in Betracht. Darin kann das Ende des Arbeitsverhältnisses zu einem bestimmten Zeitpunkt, sowie ggf. die Zahlung einer Abfindung geregelt werden. Außerdem werden häufig weitere Ansprüche geklärt (restliches Arbeitsentgelt, Urlaub, Urlaubsabgeltung, Freistellung, Arbeitszeugnis, etc.). Wir beraten Sie umfassend bei der rechtssicheren Erstellung und Prüfung von Aufhebungsverträgen.
Betriebsübergang
Wird ein Unternehmen veräußert oder wechselt aus anderen Gründen der Inhaber ist dies sowohl für den Arbeitgeber als auch für die Arbeitnehmer mit weitreichenden rechtlichen Konsequenzen verbunden. Wir wissen, wann ein Betriebsübergang im Sinne des Gesetzes und beraten Arbeitgeber und Arbeitnehmer vor, bei und nach dem Übertragungsprozess zu sämtlichen Fragen im Zusammenhang mit dem Übergang der Arbeitsverhältnisse.
Abmahnung und Versetzung
Sie haben als Arbeitnehmer eine Abmahnung erhalten oder möchten ein bestimmtes Verhalten Ihres Arbeitnehmers abmahnen? Lassen Sie sich durch unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht zu den Voraussetzungen und Konsequenzen einer arbeitsrechtlichen Abmahnung beraten, eine erhaltene Abmahnung prüfen oder eine noch auszusprechende durch uns erstellen. Selbstverständlich umfasst unsere Expertise auch den gesamten Bereich der Versetzung im Arbeitsverhältnis.
Kündigungsschutzverfahren
Sie haben eine Kündigung von Ihrem Arbeitgeber erhalten oder möchten bzw. müssen sich von einem Arbeitnehmer trennen? Kündigungen von Arbeitsverhältnissen stellen die wohl häufigste Ursache arbeitsrechtlicher Streitigkeiten und Gerichtsverfahren dar. Wir beraten Sie hierzu auf beiden Seiten des Arbeitsverhältnisses begonnen mit dem Ausspruch bzw. dem Erhalt der Kündigung, der Klageerhebung und der dabei einzuhaltenden Frist, der Abwehr von Kündigungsschutzklagen bis hin zu möglichen Verhandlungen über Abfindungen.
Aufhebungsverträge
Soll eine einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses erfolgen, kann der Abschluss eines Aufhebungsvertrages in Betracht kommen. Wenn Sie als Arbeitnehmer jedoch noch keine Anschlussbeschäftigung haben, können sich aus dem Abschluss eines Aufhebungsvertrags erhebliche Nachteile ergeben, z.B. die Verhängung einer Sperrzeit beim ALG-I-Bezug oder das Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs. Wir beraten Sie vor Abschluss eines Aufhebungsvertrages über die Folgen einer solchen Vereinbarung und setzen Ihre Interessen bei Verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber bestmöglich durch.
Teilzeit und Befristung
Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer einen Anspruch auf Teilzeitarbeit. Wir beraten Sie sowohl bezüglich der Voraussetzungen auf Seiten des Arbeitnehmers als auch bezüglich der Rechte des Arbeitgebers mit einem entsprechenden Antrag eines Arbeitnehmers umzugehen. Auch kennen wir sämtliche rechtlichen Probleme, die sich in Fällen befristeter Arbeitsverhältnisse ergeben können, angefangen mit der Möglichkeit, ein Arbeitsverhältnis befristen zu können bis hin zum möglichen Übergang in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.
Überstundenvergütung
Die Rechtsprechung billigt Arbeitnehmern in aller Regel einen Anspruch auf Vergütung geleisteter Überstunden zu, sei es in Form von Bezahlung oder Anrechnung auf die reguläre Arbeitszeit. Sie streiten über die Vergütung oder Abgeltung geleisteter Mehrarbeit? Wenden Sie sich an uns.
Mutterschutz, Elternzeit und Elterngeld
Der Gesetzgeber schützt werdende Mütter und frisch gebackene Eltern im Rahmen Ihres Arbeitsverhältnisses auf vielfältige Weise, zum Teil automatisch, zum Teil erst auf ihren entsprechenden Antrag hin. Es ist daher wichtig, dass beide Elternteile Ihre Rechte, die sich aus der Schwangerschaft bzw. Geburt bezogen auf das Arbeitsverhältnis ergeben kennen und nötigenfalls geltend machen. Wir stehen Ihnen für alle Fragen in diesem Zusammenhang als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung.
Lohn- und Gehaltsklagen
Sie haben gearbeitet, erhalten aber von Ihrem Arbeitgeber nicht den (vollständigen) Lohn? Ihr Arbeitnehmer verlangt Lohn, der ihm aus Ihrer Sicht nicht zu steht? Beauftragen Sie uns mit der außergerichtlichen und/oder gerichtlichen Geltendmachung bzw. Abwehr sämtlicher Ansprüche im Zusammenhang mit der vereinbarten Vergütung sowie notfalls mit deren zwangsweiser Durchsetzung. Gleiches gilt selbstverständlich bezogen auf gegebenenfalls vereinbarte Ansprüche auf Zahlung einer Gratifikation oder Prämie.
Ansprechpartner
Philipp Wedegärtner
Rechtsanwalt
Fachanwalt für:
Arbeitsrecht | Familienrecht | Verkehrsrecht
Jürgen Ostendorf
Rechtsanwalt
Fachanwalt für:
Arbeitsrecht | Familienrecht
Ralf Bußmann LL.M.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für:
Arbeitsrecht | Strafrecht | Verkehrsrecht