Immobilien
Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie stellt für die meisten Beteiligten das finanziell größte und wichtigste Geschäft ihres Lebens dar. Oft müssen beträchtliche Teile des ersparten Vermögens investiert und zusätzliche Darlehen zur Finanzierung aufgenommen werden.
Um sicherzustellen, dass Käufer und Verkäufer bei einem so wichtigen Vorgang sachgemäß beraten werden und der Vertrag rechtlich einwandfrei gestaltet und abgewickelt wird, ist die Mitwirkung eines Notars gesetzlich vorgeschrieben.
Als neutrale und unabhängige Beraterin ist es meine Aufgabe, die Interessen aller Beteiligten zu wahren, Risiken zu vermeiden und für eine faire und rechtlich ausgewogene Gestaltung zu sorgen. Ich bespreche mit den Vertragsbeteiligten ihre Zielvorstellungen, informiere sie über die Regelungsmöglichkeiten und erstelle darauf aufbauend einen sachgerechten und ausgewogenen Entwurf eines Kaufvertrages, den wir an alle Beteiligten versenden.
Eventuell bitten Sie oder die weiteren Beteiligten noch um Änderungen und Ergänzungen des Vertrages und klären Ihre Fragen im Vorfeld mit uns. Wenn der Vertrag vorbereitet ist, können Sie einen gemeinsamen Beurkundungstermin mit uns vereinbaren. Beim Termin lese ich den Vertrag vor und erläutere ihn. Sie haben Gelegenheit, Fragen zu stellen und eventuell weitere Änderungswünsche einzubringen. Am Schluss unterzeichnen Sie, die übrigen Beteiligten und die Notarin den Vertrag.
Mein Team und ich kümmern uns sodann um die gesamte Abwicklung des Vertrages. Wir überwachen das Vorliegen sämtlicher behördlicher Zustimmungen, Genehmigungen und Löschungsbewilligungen für eingetragene Grundpfandrechte und stellen sicher, dass der Käufer den Kaufpreis erst dann zahlen muss, wenn der Eigentumswechsel rechtssicher und lastenfrei erfolgen kann.
Des Weiteren beurkunde ich die zur Finanzierung notwendigen Grundschulden des Käufers und veranlasse deren Eintragung im Grundbuch. Zur Sicherung der zukünftigen Eigentümerstellung des Käufers beantrage ich unverzüglich nach Vertragsunterzeichnung die Eintragung der Auflassungsvormerkung.
Nach Zahlung des Kaufpreises beantrage ich die Eigentumsumschreibung im Grundbuch. Sobald das Grundbuchamt uns die Durchführung der Eigentumsumschreibung und aller vertraglich vereinbarten Eintragungen bestätigt, übersenden wir dem Käufer abschließend einen Grundbuchauszug, der seine Eigentümerstellung dokumentiert.
Die Notarin sorgt für eine rechtlich ausgewogene Gestaltung und hilft Risiken zu vermeiden, sie besorgt die für den Vollzug erforderlichen Unterlagen und überwacht die Eigentumsumschreibung im Grundbuch auf den Käufer.
Eine Sonderform des Grundstückskaufvertrages ist der Bauträgervertrag. Hier erwerben Sie ein Grundstück oder eine Eigentumswohnung, wobei sich der Bauträger zugleich verpflichtet, das Gebäude / die Eigentumswohnung (nebst Gemeinschaftseigentum) für Sie zu errichten. Die Zahlung des Kaufpreises erfolgt in Raten, und zwar nach Baufortschritt oder wenn Ihnen entsprechende Sicherheit geleistet wird.
Die genauen Spezifikationen des Gebäudes und Ihrer Wohnung ergeben sich aus der Baubeschreibung. Beim Kauf einer Eigentumswohnung existiert für das Gebäude – wie stets bei Wohnungseigentum – eine Teilungserklärung nebst Gemeinschaftsordnung. Alle Unterlagen übersenden wir Ihnen mindestens zwei Wochen vor dem Beurkundungstermin, damit Sie sie eingehend prüfen und Ihre Entscheidung für den Kauf wohlüberlegt treffen können. Während dieser Zeit stehen wir Ihnen selbstverständlich für alle rechtlichen Fragen zum Vertrag und den übrigen Unterlagen zur Verfügung.
Infomaterial
Online-Formulare
Wir möchten Ihr Anliegen schnell und rechtssicher umsetzen. Hierfür benötigen wir einige Angaben von Ihnen. Nutzen Sie hierfür am besten unsere Formulare. Dadurch ist sichergestellt, dass wir alle erforderlichen Daten erhalten. Offene Fragen können wir gerne telefonisch oder in einem Besprechungstermin klären.
Ansprechpartner
Verena Petermann
Rechtsanwältin und Notarin
Kristina Holmgrein
Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte
Leitung Notarbereich
Michelle Gunst
Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte
Notarbereich